Herkunftssprachlicher Unterricht
Kinder mit einer anderen Herkunfts- bzw. Muttersprache als Deutsch haben die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache zusätzlichen Unterricht zu erhalten.
Dieser Unterricht ist freiwillig. Nach Anmeldung zum Unterricht ist die Teilnahme mindestens für ein Schuljahr verpflichtend. Eine Abmeldung ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.
Herkunftssprachlicher Unterricht in den in unserer Stadt am häufigsten vertretenen Fremdsprachen wird in vielen Schulen angeboten. Genauere Auskünfte können im Sekretariat eingeholt werden.
An unserer Schule unterrichten Lehrkräfte in den Herkunftssprachen Arabisch und Türkisch. In der Regel findet dieser Unterricht am Nachmittag statt.
Türkisch und Arabisch für die 1. und 2. Klassen sind in den Vormittag eingebunden.
Die Leistungen jedes Kindes im Herkunftssprachlichen Unterricht werden im Zeugnis durch die LehrerInnen der Herkunftssprache beurteilt.
Auf gesonderten Antrag kann der durch die Konsulate erteilte herkunftssprachliche Unterricht in das Zeugnis aufgenommen werden.